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Kinderschutz (Symbolbild) Kinderschutz (Symbolbild)   (©STEKLO_KRD - stock.adobe.com)

D: Widerspruch gegen EKD-Vorstoß für liberalere Abtreibungsregel

Der Vorstoß der evangelischen Kirche zu liberaleren Abtreibungsregeln stößt auf prominenten Gegenwind. Die Vorsitzenden des „Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen“ (ÖAK) sprechen sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs aus.

Die aktuellen Regelungen stellten ein „fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen“, heißt es in einer Erklärung, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Unterzeichner sind der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad. Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem die „erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen“, heißt es weiter. Wenn Abtreibung weiter grundsätzlich strafbar sei, helfe das auch, „das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachzuhalten“. Und die Tatsache, dass der Schwangerschaftsabbruch bei Einhaltung der Maßgaben - etwa zur Beratungspflicht - dennoch straffrei bleibe, gewährleiste, dass auch „die Rechte der Frau nicht in ungerechtfertigter Weise beeinträchtigt werden“.

Schad und Overbeck betonten weiter, bei aller Kritik an Paragraf 218 von den verschiedensten Seiten sei doch "unbedingt zu beachten, dass man einen gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als weitgehend konsensfähig und auch nach einer längeren Geltungsdauer noch immer als tragfähig erwiesen hat, nicht unbedacht aufkündigen sollte." Die Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen sei erheblich, wie auch der Blick auf andere Länder zeige.

Hintergrund

Der 1946 gegründete ÖAK ist ein unabhängiges wissenschaftlich arbeitendes Gremium, in dem rund 30 Theologinnen und Theologen mitarbeiten. Overbeck und Schad sind die Bischöflichen Vorsitzenden, die wissenschaftliche Leitung liegt bei der evangelischen Theologin Christine Axt-Piscalar und der katholischen Theologin Dorothea Sattler.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte am 11. Oktober in einer von der Bundesregierung angefragten Stellungnahme erklärt, er könne sich unter bestimmten Bedingungen eine Regelung außerhalb des Strafrechts vorstellen, so wie es auch die Ampel-Koalition anstrebt.

(kna – jo) 

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20. Oktober 2023, 11:21