Bischof Ackermann zahlt Schmerzensgeld nach zehn Wochen
Zuvor hatten die Frau und ihre Anwaltskanzlei kritisiert, dass das Geld bis Freitagmittag noch nicht bei der Bank eingegangen war. Weißenfels nannte Ackermanns Handeln unglaubwürdig: „Wenn der Bischof sein Verhalten wirklich bedauern würde, hätte er zügiger gezahlt.“
Das Arbeitsgericht Trier hatte Anfang September entschieden, dass Ackermann an W. 20.000 Euro zahlen muss, weil er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Das Urteil ist seit 10. November rechtskräftig.
Die Frau hatte unter ihrem Pseudonym Karin Weißenfels von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein.
März 2022
Ackermann hatte im März 2022 den wahren Namen der Frau in einer Online-Konferenz mit Bistumsmitarbeitenden genannt. Er entschuldigte sich anschließend und unterschrieb eine Unterlassungserklärung.
W. gibt an, die Namensnennung habe sie retraumatisiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Denn dadurch könnten Kollegen die bislang anonym veröffentlichte Missbrauchsgeschichte mit ihrer Person verbinden.
Das Arbeitsgericht Trier hatte mit der Höhe der Schmerzensgeldsumme der Forderung der Klägerin entsprochen. Zur Begründung sagte die Vorsitzende Richterin, der Bischof habe den Namen der Frau „bewusst erwähnt“, es gehe um sehr persönliche Dinge, und die Namensnennung könne nicht rückgängig gemacht werden.
Ackermann und das Bistum hatten am Tag der Urteilsverkündung mitgeteilt, dass sie die Entscheidung des Gerichts akzeptieren und der Bischof den Betrag zahlen werde.
(kna – mg)
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