D: Für ökumenische Einigkeit beim Lebensschutz
Auf der Synode der EKD in Ulm sagte Bischof Michael Gerber von Fulda, in diesem Bereich müsse weiterhin um gemeinsame Positionen gerungen werden. Das hätten „aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Neuregelung von § 218 StGB erneut deutlich gemacht“. Paragraph 218 im Strafgesetzbuch regelt das Verbot der Abtreibung.
Der Rat der EKD hat sich unlängst in einer Stellungnahme dafür eingesetzt, „Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts zu formulieren“. Das bedeutete eine Änderung der bisherigen Haltung der EKD. Die katholische Kirche in Deutschland hält dagegen an einem Verbot von Abtreibungen fest.
„In verschiedenen Stellungnahmen hat die Bischofskonferenz auch in jüngster Zeit die Unverfügbarkeit und damit den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod bekräftigt“, so Gerber vor den EKD-Synodalen. „Als Kirchen sind wir gemeinsam gefordert, Menschen in Krisensituationen zu begleiten und zu stärken.“
(dbk – sk)
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