Schweiz: Bistum beauftragt externe Kanzlei mit Missbrauchsverfahren
Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrad werde ab Mitte November die kanonischen (kirchenrechtlichen) Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Entschädigung vornehmen, teilte das Bistum Basel mit Sitz in Solothurn am Montag mit. Der Vertrag zur Zusammenarbeit sei unterzeichnet worden.
Die Verfahren würden im Bistum Basel künftig vollumfänglich extern abgeklärt und durchgeführt. Die Abschlüsse würden schließlich einer unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet. Im kirchlichen Verfahren werde Bischof Felix Gmür zweimal aktiv, hieß es in der Mitteilung. Auf Empfehlung der Koordinationsperson veranlasse er per Dekret die kanonische Voruntersuchung. Nach deren Abschluss schließe er sie ebenfalls per Dekret ab und stelle das gesamte Dossier mit seinem Votum dem Dikasterium für die Glaubenslehre zu.
Diese Schritte dokumentiert der Bischof gegenüber der unabhängigen externen Koordinationsperson. Das Bistum Basel zeigte sich überzeugt, „dass mit vereinten Anstrengungen der erwartete Kultur- und Strukturwandel möglich wird“.
Für das Bistum ist laut eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson zuständig. Sie sei die offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum Basel. Die Anwältin nehme die Meldung eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs durch Betroffene, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigte Personen entgegen.
Dem Bistum Basel gehören zehn Schweizer Kantone an. Es ist mit mehr als einer Million Katholiken das größte Bistum der Schweiz.
(kath.ch/kna/pm – mg)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.