D: EKD Synode fasst Beschlüsse zu Missbrauch und Migration
Das in Würzburg verabschiedete Zwölf-Punkte-Programm zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche sieht etwa die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle für Betroffene, eine systematische Personalaktenanalyse und eine einheitliche Aktenführung in den Landeskirchen vor. „In der evangelischen Kirche und der Diakonie sind nun alle gefordert, an der Umsetzung konsequent mitzuwirken - ohne Wenn und Aber", sagte Synodenpräses Anna-Nicole Heinrich am Mittwoch vor Journalisten.
In einem weiteren Beschluss sprach sich die Synode für eine „sachliche, faktenbasierte und an menschenrechtlichen Standards orientierte" Migrationsdebatte aus. Auch dürfe die Diskussion um die nötige innere Sicherheit nicht mit den Themen Flucht und Migration vermischt werden. „Der heiße Wahlkampf wird die Temperatur auch bei diesem Thema massiv hochbringen", so Präses Heinrich. Man könne es nicht zulassen, dass notleidende Menschen dabei aus dem Blick gerieten. „Wenn wir Kirche sein wollen, können wir gar nicht anders, als Menschenrechte und Menschenwürde zu verteidigen."
in diesem Zusammenhang ging es auch um das Kirchenasyl. „Ich erwarte, ich erhoffe und ich fordere, dass wir zu dieser Kooperation zurückkehren - auch im Sinne der Menschlichkeit dieser Gesellschaft", sagte der Flüchtlingsbeauftragte der EKD, Bischof Christian Stäblein. Die Räumung von deutschlandweit acht Kirchenasylen durch Behörden in jüngster Zeit erfülle ihn mit Sorge. Die Räumungen seien ohne weitere Absprachen mit den Gemeinden erfolgt. Dies sei bislang keine Praxis gewesen.
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