Vatikan: Strengere Corona-Regeln für Mitarbeiter und Besucher
Daraus geht hervor, dass Vatikanbeschäftigte, aber auch externe Dienstleister und alle Besucherinnen und Besucher, eine Impf- oder Genesenen-Bescheinigung vorlegen müssen, um ihren Aktivitäten im Vatikan nachgehen zu können. Ein negativer Testnachweis genügt laut der verschärften neuen Regel also nicht mehr, es braucht zwingend die Impfung oder Genesung.
Vatikanpersonal, das über keine entsprechenden Nachweise verfügt, kann nicht arbeiten, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt für diesen Zeitraum kein Arbeitsentgelt. Abzüge für Renten sowie die Familienbeihilfe sind davon allerdings nicht betroffen.
Nachweis über Impfung oder Genesung
Wie aus dem Dekret weiter zu entnehmen ist, müssen Mitarbeitende, die im direkten Publikumskontakt stehen, ab dem 31. Januar einen Nachweis über eine Booster-Impfung vorlegen.
Die Vorschrift betrifft das Territorium des Vatikanstaates sowie alle exterritorialen Einrichtungen in der Stadt Rom und in Castel Gandolfo. Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen obliege der Vatikan-Gendarmerie beziehungsweise der jeweils zuständigen Vatikanabteilung, heißt es weiter. Über mögliche Ausnahmen von der Nachweispflicht entscheide das Staatssekretariat im Einzelfall. Von der Regelung ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer, allerdings ausschließlich für die Dauer der jeweiligen Feier.
Strengere Regel
Anerkannt als Nachweise werden laut Vatikanangaben neben Bescheinigungen des Heiligen Stuhles das EU-weit geltende Zertifikat sowie Nachweise anderer Staaten, die den Vorgaben entsprechen.
Das neue Dekret trat mit Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „Osservatore Romano“ in Kraft und weitet den Erlass vom vergangenen September aus, der einem Äquivalent der deutschen 3G-Regel entsprach.
(vatican news – pr)
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