Vatikan: Ab sofort 2G-Regel für Museen
Das geht aus einem neuen Erlass der Vatikanverwaltung hervor, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde. Seit dem 20. Dezember bereits galt dies für die Angestellten von Vatikanstaat und Kurie.
Außerdem ist innerhalb vatikanischer Gebäude nun das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben, im Außenbereich sind auch andere erlaubt. Geschäftsreisen sind bis auf eigens genehmigte Ausnahmen für dringende Fälle ausgesetzt. Nach Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person gelten für Vatikanmitarbeiter je nach Impfstatus gestaffelte Quarantänezeiten. Die erweiterten Regeln gelten seit Montag und zunächst bis Ende Februar.
Die Kontrolle des Zertifikats wird der Gendarmerie sowie den Mitarbeitern der vatikanischen Gesundheitsbehörde anvertraut, aber auch Abteilungsleiter der verschiedenen vatikanischen Behörden sollen die Zertifikate ihrer Mitarbeiter kontrollieren dürfen.
Für Angestellte wird nun zudem die sogenannte Booster-Impfung verlangt. Jene, bei denen die Dauer des ersten Impfzyklus abgelaufen ist, dürfen nicht mehr zur Arbeit kommen und gelten als unentschuldigt fehlend. Für die entsprechende Zeit erhalten die Betreffenden auch kein Gehalt.
(kna/vatican news – mg)
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