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Papst mit Kurienspitzen: Vorerst (fast) nur Kardinäle und Bischöfe. Kann sich aber ändern. Papst mit Kurienspitzen: Vorerst (fast) nur Kardinäle und Bischöfe. Kann sich aber ändern.  

Kurienreform: Nicht alle Einrichtungen gleich gut geeignet für Laienpräfekten

Eine der auffallendsten Neuerungen der Kurienreform ist, dass Laien künftig an der Spitze von Kurienbehörden stehen können: Präfekten müssen nicht mehr zwangsläufig Bischöfe sein, auch Männer ohne Priesterweihe und Frauen kommen für höchste Regierungsaufgaben beim Heiligen Stuhl in Frage. Doch nicht alle Einrichtungen der Kurie eignen sich gleicht gut für Laien an der Spitze, war bei einer Pressekonferenz im Vatikan am Montag zu hören.

Gudrun Sailer - Vatikanstadt

„Es gibt Dikasterien, in denen es zweckmäßig ist, Laien an der Spitze zu haben, zum Beispiel das Dikasterium für Laien, Familie und Leben, in anderen vielleicht weniger“, sagte der Kirchenrechtler Gianfranco Ghirlanda. Grundsätzlich gilt: „Praedicate Evangelium“, das neue Grundgesetz der Kurie, „hebt das Kirchenrecht nicht auf, denn auch das Kirchenrecht besagt, dass in Angelegenheiten, die Kleriker betreffen, eher Kleriker entscheiden sollen.“

Auf Nachfrage nannte Ghirlanda die Dikasterien für Bischöfe, Priester und Gottesdienst als Beispiele für Kurienbehörden, die an ihrer Spitze notwendig geweihte Amtsträger brauchen. Ob ein Laie als Präfekt ernannt werden kann, „hängt von der besonderen Zuständigkeit des betreffenden Dikasteriums ab, und daher muss jedes Dikasterium für sich beurteilt werden“, ergänzte Bischof Marco Mellino, der Sekretär des Kardinalsrates, des Gremiums, das in den vergangenen neun Jahren zusammen mit dem Papst das neue Grundgesetz des Heiligen Stuhles erarbeitet hat.

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Kurienreform bietet neue Sicht auf Macht und Vollmacht

Neu ist aber, dass Laien überhaupt Kurienbehörden leiten können. Das bisher gültige Grundgesetz „Pastor Bonus” von 1988 schloss dies nämlich aus. Dennoch hatte Franziskus als Vorgriff auf die Kurienreform bereits 2018 einen Präfekten im Laienstand ernannt, Paolo Ruffini am Dikasterium für Kommunikation.

„Wenn der Präfekt und der Sekretär eines Dikasteriums Bischöfe sind, darf dies nicht zu dem Missverständnis führen, dass ihre Autorität sich aus dem ihnen verliehenen hierarchischen Rang ergibt“

Die neue Konstitution legt die Grundlage für mehr solcher Ernennungen, weil sie in gewisser Weise Macht und Vollmacht neu definiert. Das Grundgesetz verdeutliche, dass eine Führungskraft der Kurie und damit der Mitte der Weltkirche „nicht aufgrund des hierarchischen Ranges, mit dem sie ausgestattet ist, Autorität hat, sondern aufgrund der Macht, die sie vom Papst erhält und in dessen Namen ausübt“, erläuterte Ghirlanda. „Wenn der Präfekt und der Sekretär eines Dikasteriums Bischöfe sind, darf dies nicht zu dem Missverständnis führen, dass ihre Autorität sich aus dem ihnen verliehenen hierarchischen Rang ergibt, als ob sie mit einer eigenen Macht und nicht mit der ihnen vom Papst übertragenen stellvertretenden Macht handeln würden. Die stellvertretende Vollmacht zur Ausübung eines Amtes ist dieselbe, unabhängig davon, ob sie von einem Bischof, einem Priester, einem Ordensmann oder einer Ordensfrau oder einer Person im Laienstand empfangen wird.“

Die Öffnung für Laien in Regierungsämtern der Kurie hatte bereits das II. Vatikanische Konzil angeregt, „wenngleich zaghaft“, sagte Kardinal Marcello Semeraro, der frühere Sekretär des Kardinalsrates bis 2020 unter Verweis auf das Konzilsdokument „Christus Dominus“ (10).

„Strukturelle Veränderungen müssen das Ergebnis einer pastoralen Entscheidung sein“

Semeraro wies darauf hin, dass Franziskus die Anregung für das neue Grundgesetz und damit die Kurienreform im Vor-Konklave vor seiner Papstwahl 2013 erhalten hatte. Es könne aber in Zukunft weitere Änderungen und Anpassungen geben, wie es auch nach den beiden Kurienreformen von Paul VI. und Johannes Paul II. der Fall war. Paul VI. habe mit seiner Kurienreform die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils eingearbeitet, Johannes Paul II. als inspirierendes Prinzip ein ekklesiologisches gewählt und Franziskus ein missionarisches – in  Anlehnung an das in „Evangelii gaudium“ (2013) enthaltene Programm seines Pontifikates. „Strukturelle Veränderungen müssen das Ergebnis einer pastoralen Entscheidung sein, und das gilt natürlich auch für die römische Kurie", erklärte der Kardinal.

Mehr Kommunikation erwünscht

Semeraro erwähnte als einen wichtigen Punkt der Genese der Kurienreform ein Treffen von Papst Franziskus mit den Kurienchefs im November 2014. Die Kurienchefs hätten dabei ihren Wunsch nach Synodalität als Arbeitsweise geäußert und dabei besonders ein gemeinsames Kommunikationssystem angeregt, das es ermöglicht zu wissen, was in anderen Dikasterien in Vorbereitung ist, „um eine Überschneidung von Aktivitäten und Programmen zu vermeiden".

Der Kardinal erinnerte dann an einige der inspirierenden Prinzipien der Kurienreform: Subsidiarität, Dezentralisierung und Gradualität, was nicht Unentschlossenheit bedeute, sondern „Flexibilität, die notwendig ist, um eine echte Reform zu erreichen". Ein weiteres Leitprinzip der Kurienreform von Franziskus sei die Tradition, „das heißt das Prinzip der Treue zur Geschichte und der Kontinuität mit der Vergangenheit“. Die Kurienreform sei kein Umsturz, in der Tat sei die Struktur der Kurie fast gleich geblieben, dennoch gebe es Innovationen - auch Semeraro nannte hier das Themengebiet Führung durch Laien.

(vatican news – gs)

 

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21. März 2022, 16:33