Ein wegen Missbrauch angeklagter Kirchenmitarbeiter vor Gericht Ein wegen Missbrauch angeklagter Kirchenmitarbeiter vor Gericht 

Vatikan: Weltweite Umfrage zu Missbrauchs-Leitlinien

Neues von der Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen: Sie kündigt an diesem Freitag eine weltweite Online-Umfrage an. Dabei soll es um die vorgeschlagenen aktualisierten Leitlinien gehen, um die Bemühungen zur Schaffung eines sicheren Umfelds für Kinder und gefährdete Personen in der gesamten Kirche zu verstärken.

Der aktualisierte Rahmen der Universellen Leitlinien (UGF) wurde bei der jüngsten Vollversammlung der vatikanischen Kinderschutz-Kommission angenommen. Dieser Text dient nun als „Modell zur Definition der Schutzstandards“, teilt die Kommission mit. Das Ziel sei, diese Leitlinien in jeder Ortskirche auf der ganzen Welt umzusetzen, damit alle an einem Strang ziehen in Bezug auf die Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch und sexuellen Übergriffen.

Die Grundsätze orientierten sich in Sachen Schutz vor Missbrauch an der „best practice“, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung von Menschen liege, die von Missbrauch betroffen seien, und auf dem angemessenen Umgang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen.

Die UGF gehen nun allen Bischofskonferenzen und den Leitern von Ordenskongregationen und Gesellschaften des apostolischen Lebens zu. Außerdem lädt die Kommission alle Interessierten zur Teilnahme an einer Online-Umfrage auf der Website der Kommission ein. Sie ist unter https://www.tutelaminorum.org/universal-guidelines-framework/ zu finden.

Bitte um Rückmeldung

Die Umfrage ist in vier Sprachen verfügbar. Dass jeder sich an ihr beteiligen kann, begründet die Kommission mit einem Zitat von Papst Franziskus: „Diese Pflicht der Sorge und des Schutzes obliegt der ganzen Kirche“ (Motu Proprio: Come una Madre Amorevole, 2016). Die Antworten sollen geprüft, zusammengestellt und in endgültige Leitlinien eingearbeitet werden. Der entsprechende Text soll von der Kommission gegen Ende 2023 bewertet und genehmigt werden. Die endgültige Fassung werde dann an alle Ortskirchen in der ganzen Welt verteilt „mit der Bitte, ihre aktuellen Schutzrichtlinien zu aktualisieren und sie der Kommission zur Überprüfung vorzulegen“.

Der Prozess zur Erstellung von Schutzrichtlinien für die gesamte Kirche wurde erstmals 2011 eingeleitet und von der damaligen Glaubenskongregation (heute: Glaubensdikasterium) geleitet. Mit dem Inkrafttreten der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium wurde der Kommission in Artikel 78.2 die Zuständigkeit für die Schutzrichtlinien übertragen.

(vatican news – mg)

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23. Juni 2023, 12:08