Vatikan für Konvention zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
Nach Ansicht des Diplomaten des Heiligen Stuhls würde eine solche internationale Konvention „die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bestrafung dieser abscheulichen Handlungen sicherlich erleichtern“. Allerdings müsse die Definition dieser Straftaten „tief im Völkergewohnheitsrecht verwurzelt sein“, so Caccia. Bei der Definition solcher Verbrechen solle man also „nicht von den bestehenden Gewohnheitsrechtsnormen abweichen“, sonst sei die Wirksamkeit des neuen Instruments in Gefahr.
Mit spürbarem Misstrauen stellt Caccia in dieser Hinsicht fest, dass der Entwurf des Abkommens die Definition des Geschlechts auslässt, die im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs formuliert ist. Das Fehlen einer klaren Definition des Geschlechts, „die auf der biologischen Realität der beiden Geschlechter beruht“, würde die Strafverfolgung von Verbrechen gegen Frauen behindern, „wie Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei und Zwangsprostitution“.
Staatensouveränität und Immunität ausländischer Amtsträger respektieren
Erzbischof Caccia mahnte auch, dass die Bemühungen zur Verhütung und Bestrafung von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ die Souveränität anderer Staaten respektieren müsse. „Jede neue Konvention sollte sich daher an bewährten Präzedenzfällen orientieren und auf der Pflicht der Vertragsstaaten aufbauen, Verbrechen innerhalb ihrer eigenen Grenzen zu verfolgen und bei der Auslieferung von Tätern und der Unterstützung von Opfern zusammenzuarbeiten.“
Ausdrücklich erinnerte der Kuriendiplomat an die „Normen für die verfahrensrechtliche Immunität ausländischer Amtsträger“. „Diese Immunität, die sich aus der staatlichen Souveränität und dem Grundsatz der Nichteinmischung ableitet, ist für friedliche und freundschaftliche Beziehungen zwischen den Staaten unerlässlich.“ Caccia äußerte sich auf der Sitzung eines UNO-Komitees, das eine Konvention zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ausarbeitet.
(vatican news – sk)
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