Pakistan: Christen gegen Wahlen an Heiligabend
In einem Schreiben vom 1. November hatte die Nationale Menschenrechtskommissiom (NCHR) den Obersten Wahlleiter aufgerufen, einen anderen Termin für die Kommunalwahlen zu finden. Er erklärte, der 24. Dezember sei für die christlichen Bewohner Islamabads ungeignet und würde die verfassungsgemäßen Rechte verletzen.
„Doppeltes Fest"
„Die pakistanische Verfassung räumt den Minderheiten das Recht ein, ihre religiösen Feste zu feiern und ebenso das Recht an den Wahlen teilzunehmen", erklärte Manzoor Masih vom NCHR laut Ucanews. Christliche Wähler würden auch nicht in der Lage sein, in langen Schlangen zu warten. Würden die Wahlen nach hinten verschoben, wäre dies für die Christen ein „doppeltes Fest".
Albert David, Mitglied der Nationalen Kommission für Minderheiten, wartet unterdessen immer noch auf Antwort auf ein ähnliches Schreiben, das er bereits im Oktober an den Obersten Wahlkommissar geschickt hatte. Er plant nun, Klage einzureichen, um die Angelegenheit zu klären.
(ucanews - sst)
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