Portugal: Parlament für Legalisierung aktiver Sterbehilfe
Es handelte sich bereits um den fünften Entwurf für das Gesetz. Portugals sozialistischer Ministerpräsident Antonio Costa hatte vor drei Jahren erstmals den Versuch unternommen, die aktive Sterbehilfe in Portugal zu „entkriminalisieren“. Er wollte Menschen, die unter extremen Schmerzen litten und unheilbar krank seien, die „Freiheit und Würde geben“, selbst zu entscheiden, wie sie sterben möchten.
Staatsoberhaupt Rebelo de Sousa legte jedoch zwei Mal sein Veto gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ein. Der praktizierende Katholik betonte mehrfach, generell gegen die Gesetzesinitiative zu sein, begründete sein Veto aber stets mit „Unklarheiten“ im Gesetzestext - beispielsweise bei der Definition von Schmerz. Ein anderes Mal kritisierte Rebelo de Sousa, es sei im Entwurf nicht ausreichend festgelegt, wer wie beschließen kann, ob alle Kriterien für einen „medizinisch unterstützten Suizid“ erfüllt seien.
Haltung des Verfassungsgerichts
In zwei Fällen sprach sich das Verfassungsgericht wegen ähnlicher Mängel gegen den Gesetzentwurf aus. Laut der portugiesischen Verfassung ist der konservative Staatspräsident nach dem zweimaligen Gebrauch seines Vetorechts nun allerdings verpflichtet, den Mehrheitsbeschluss des Parlaments zu akzeptieren.
Die konservative Oppositionspartei PSD und die rechtspopulistische Chega-Partei, die sich im Parlament nicht gegen die links-sozialistische Mehrheit durchsetzen konnten, kündigten unterdessen an, erneut gegen die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe klagen zu wollen. Die katholischen Bischöfe des Landes hatten zu Jahresbeginn ihren Schmerz über die geplante Legalisierung zum Ausdruck gebracht, mit der „das grundlegende ethische Prinzip gebrochen ist, das sich im Verbot der vorsätzlichen Tötung niederschlägt“.
(kna – mg)
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