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Kirche kritisiert EU-Gesetz zu „Substanzen menschlichen Ursprungs“

Europäische Kirchenvertreter haben sich besorgt über eine geplante EU-Verordnung zum Umgang mit „Substanzen menschlichen Ursprungs“ (kurz SoHo) gezeigt. Unter diesem Begriff würden auch Embryonen und Föten subsummiert, was letztlich die Gefahr berge, menschliche Subjekte mit Hautzellen oder Blutplasma gleichzusetzen, so die gemeinsam geäußerte Befürchtung der Kommission Europäischer Bischofskonferenzen COMECE und des katholischen Büros in Berlin.

Die geplante „Verordnung über die Sicherheit und Qualität von ,Substanzen menschlichen Ursprungs‘ (kurz „SoHo“)“, mit der EU-weite neue Standards für die Verwendung von menschlichen Substanzen für medizinische Zwecke festgelegt werden sollen, werde nicht nur „grundsätzliche Weichen für den künftigen Umgang mit vorgeburtlichem menschlichem Leben im europäischen Transplantations- und Arzneimittelrecht“ stellen, sondern auch „zahlreiche ethische und institutionelle Konflikten in den EU-Mitgliedsstaaten aufwerfen“, so die Kirchenvertreter in ihrer Stellungnahme, die an diesem Dienstag veröffentlicht wurde.

Noch Gegenstand von Verhandlungen

Im Juli 2022 hatten EU-Parlament und Rat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht, für den durch den ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments ein Jahr später Veränderungsvorschläge eingereicht wurden. Die endgültige Fassung muss durch das Parlament nach der Abstimmung noch in einem Trilog mit EU-Kommission und Rat erarbeitet werden.

Detailliert nehmen die Kirchenvertreter nun vor der finalen Abstimmung im EU-Parlament zum Vorschlag der Verordnung Stellung. So weisen die COMECE und das katholische Büro in Berlin in ihrem Statement darauf hin, dass der neu eingeführte Ausdruck „Substanzen menschlichen Ursprungs“ „sehr weit“ gefasst sei. Es müsse jedoch klargestellt werden, dass Embryonen und Föten, egal ob sie im Labor oder auf natürliche Weise entstanden seien, nicht zu „Substanzen menschlichen Ursprungs“ reduziert werden dürften.

Menschliche Wesen nicht auf Substanzen reduzieren

„Die Gefahr besteht darin, dass eine solche Definition die Würde und den Wert des menschlichen Lebens herabsetzt und eine inakzeptable Gleichsetzung von Embryonen und Föten mit einfachen Hautzellen oder Blutplasma schafft“, erklärt in diesem Zusammenhang Manuel Barrios Prieto, Generalsekretär der COMECE.

Darüber hinaus erhalte menschliches Leben seinen Wert nicht durch Zweckbestimmung, so die Stellungnahme mit Blick auf die so genannte „embryonenverbrauchenden“ Forschung und Arzneimittelherstellung, bei der Embryonen nicht zum Zweck der Fortpflanzung produziert werden.

Menschenwürde muss beachtet werden

Außerdem wirft die gemeinsame Erklärung Fragen zu Artikel 58 des Entwurfs auf. Sollte dieser Artikel angenommen werden, würde er SoHO-Einrichtungen genetische Voruntersuchungen an Embryonen und Föten erlauben und sogar vorschreiben, um die Übertragung genetischer Krankheiten auszuschließen. Dies könnte den Weg für die „Selektion von Leben ebnen“ und „Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Selbstbestimmungsrecht von Spendern und Empfängern“ aufwerfen, so die Kirchenvertreter: „Wie dies ohne eine Testung von Embryonen oder Föten auf solche Krankheiten zum Zwecke der Selektion möglich sein soll, ist unklar“, ist der Stellungnahme zu entnehmen. Eine solche Selektion verstoße aber gegen die Menschenwürde.

Die COMECE und das Katholische Büro in Berlin unterstreichen in ihrem Statement weiter, dass der Entwurf „mehr Klarheit über die Rechte der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zur Regulierung dieses hochethischen Bereichs“ schaffen müsse. So müsse es „jedem Mitgliedstaat möglich bleiben“, ethische Zweifel geltend zu machen und somit auch „die Zulassung eines SoHO-Präparats [und auch] seine Anerkennung zu verweigern“.

(pm - cs)

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12. September 2023, 12:15