Kirche im Kongo äußert sich zum Verfahren gegen Kardinal Ambongo
In einem Gerichtsschreiben vom 27. April 2024, das jetzt in sozialen Netzwerken geteilt wurde, wird der Generalstaatsanwalt beim Berufungsgericht Matete in Kinshasa angewiesen, eine Gerichtsakte gegen Kardinal Fridolin Ambongo Besungu zu eröffnen. In demselben Schreiben hieß es, der Erzbischof von Kinshasa sei einer früheren Vorladung vom 25. April nicht nachgekommen. Aufgrund der zahlreichen Reaktionen auf dieses Schreiben sah sich die Bischofskonferenz des Kongo (CENCO) zu einer Klarstellung veranlasst. Auch die Versammlung des Klerus in Kinshasa schrieb eine Botschaft der Klarstellung und Unterstützung für ihren Bischof.
Die dem Kardinal vorgeworfenen Fakten
Das Schreiben trägt die Unterschrift von Firmin Mvonde Mambu, Generalstaatsanwalt am Kassationsgericht, und wirft dem Kardinal „aufrührerisches Verhalten" vor, das „zu strafbaren Handlungen führt“. Die Äußerungen des Kardinals werden als nicht förderlich für die Streitkräfte des Landes angesehen, die im Ostkongo im Einsatz sind. Daher ordnet der Generalstaatsanwalt die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens zu Lasten von Kardinal Ambongo an.
Bischofskonferenz ruft zur Ruhe auf
In ihrem am Montag, den 30. April 2024, veröffentlichten Kommuniqué stellte die CENCO die Situation klar. Sie räumt ein, dass die Kanzlei der Erzdiözese Kinshasa ein Schreiben des Generalstaatsanwalts beim Kassationsgericht erhalten hatte, mit einer Aufforderung an Kardinal Ambongo, sich beim Gericht zu melden. Allerdings, so die Mitteilung der kongolesischen Bischofskonferenz weiter, sei die Korrespondenz zu einem Zeitpunkt eingegangen, als der Erzbischof von Kinshasa abwesend war und sich im Rahmen seiner Mission als Vorsitzender des Rates der Bischofskonferenzen von Afrika und Madagaskar (SECAM) zwischen dem 23. und 26. April im Ausland befand. Mit diesen Details kommt das Kommuniqué der CENCO zu dem Schluss, dass der Kardinal sich also weder geweigert habe, die Vorladung zu beantworten, noch es an Rücksicht auf die Justiz fehlen ließ. Die kongolesische Bischofskonferenz rufe deshalb zur Ruhe auf, „da der Fall verantwortungsvoll mit den zuständigen Behörden behandelt wird, unter Einhaltung der Rechtstexte des Landes, einschließlich des Rahmenabkommens zwischen der DR Kongo und dem Heiligen Stuhl“.
„Um des Kongo willen werde ich nicht schweigen“
Die Priester aus Kinshasa richteten am Montag, den 30. April 2024, ebenfalls eine Botschaft an die Öffentlichkeit und betonten, dass die Äußerungen ihres Erzbischofs die Gläubigen im Glauben stärken und das Gewissen aufrütteln und nicht gewalttätig seien. Sie erinnerten daran, dass die Botschaften von Kardinal Ambongo von jedem, der Gerechtigkeit, Wahrheit und Frieden liebe, begrüßt würden, und warnten vor „Ablenkungsmanövern“ zu einem Zeitpunkt, an dem „die Nation in Gefahr“ sei. Die Versammlung des Klerus in Kinshasa schloss ihre Botschaft mit dem Aufruf zur Ruhe und dem Gebet für den Kardinal, „damit diese Zeit der Prüfung sich in einen Samen der Gerechtigkeit, des Friedens, der Versöhnung und der nachhaltigen Entwicklung verwandeln möge“.
Kardinal Ambongo gilt als einer der profiliertesten Kirchenführer Afrikas. Insgesamt steht die katholische Kirche in der DR Kongo im Ruf, eine bedeutende moralische Instanz zu sein, die Missstände wie Machtmissbrauch, Willkür, Korruption und Wahlfälschung im Land offen kritisiert.
(vatican news - mg)
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