D: Bundestag soll über Neuregelung von Abtreibung beraten
„Als Gruppe haben wir das Recht, in dieser Woche die Erste Lesung unseres Gesetzentwurfs zu haben. Von diesem Recht wollen wir Gebrauch machen“, sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an diesem Montag. Wegge gehört zu den Initiatorinnen und Initiatoren eines Gruppenantrags aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken, der eine Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 218 vorsieht. Dieser regelt die Strafbarkeit von Abtreibungen.
„Selbstverständlich wollen wir das Gesetz vor der Bundestagswahl auch noch zur Abstimmung bringen“, so Wegge weiter. „Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, so wie wir sie vorschlagen, kann aus unserer Sicht auch eine Mehrheit im Parlament bekommen.“
Rechtswidrig, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei
Derzeit sind in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ebenso straffrei bleibt der Eingriff aus medizinischen Gründen sowie nach einer Vergewaltigung.
Kern des Vorstoßes der Gruppe um Wegge und andere Abgeordnete ist es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche, nach einer Vergewaltigung oder aus medizinischen Gründen künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig von der Krankenkasse übernommen werden.
(kna – sk)
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